Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die Reiseagentur Rank (nachfolgend RA Rank abgekürzt) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter ausschließlich zur Vermittlung an.

Der Reisende erteilt durch die Online-Buchung RA Rank den Vermittlungsauftrag gemäß den Vermittlungsentgelten, die auf der vorhergehenden Internetseite angegeben sind. Der Reisende erklärt hiermit, dass er von diesen für die Vermittlung zu zahlenden Vermittlungsentgelten Kenntnis genommen hat und erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis.

2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und RA Rank aus der von RA Rank erbrachten Vermittlungstätigkeit.

Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB's. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Für den von der RA Rank vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter sind allein die AGB's des jeweiligen Reiseveranstalters maßgeblich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat. Mit Absenden des Online-Buchungsauftrages erkennt der Reisende die vorliegende AGB von der RA Rank und zugleich an, dass er von den Bedingungen des Reiseveranstalters bzw. den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft Kenntnis genommen hat.

II. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

1. Mit der Online-Buchung (nach vorheriger Bestätigung der AGB's gem. I. Ziff. 3) erteilt der Reisende der RA Rank den rechtsverbindlichen Auftrag für den Reisenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.

2. Die Online-Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Reiseveranstalter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt die RA Rank an den Reiseveranstalter. Die Übermittlung durch die RA Rank stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter dar. Der Reiseveranstalter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung.

3. Die RA Rank als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter für den reisenden Kunden zu verauslagen. Nachteile des reisenden Kunden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des reisenden Kunden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.

4. Rechnungen, welche durch die RA Rank gestellt und eingezogen werden (Direktinkasso durch die RA Rank), erfolgen im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin oder soweit die Rechnung einen solchen Termin nicht enthält, ab dem Zugang der Rechnung fällig und daher vollständig zu bezahlen.

5. Liegt zwischen Buchung und Abflugtermin ein kürzerer Zeitraum als 24 Stunden, ist der Reisepreis mit Zustellung der Vorabbestätigung per Email fällig und sofort zahlbar. In den Fällen, in welchen nach den Bestimmungen einer Airline oder eines Reiseveranstalters ein Flugticket oder gleichwertige Reiseunterlagen innerhalb von 24 Stunden oder anderweitig kurzfristig nach Buchung zur Ausstellung gelangen müssen, ist der Reisepreis mit Zugang der Vorabbestätigung per E-Mail fällig und sofort zahlbar. Zur Sicherstellung einer termingerechten Ausstellung durch die RA Rank ist es im Falle des Direktinkassos durch die RA Rank erforderlich, dass der Reisende den Einzahlungsbeleg z. B. per Fax innerhalb von 24 Stunden zusendet. Andernfalls ist die RA Rank ohne weitere Rücksprache mit dem Reisenden berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren (vgl. Punkt V. dieser AGB).

6. Sofern die RA Rank das Direktinkasso betreibt , gilt eine Rechnung mit Gutschrift des Rechnungsbetrages auf das Konto von die RA Rank als beglichen. Als Nachweis einer fristgerechten Zahlung gilt des Weiteren die Übersendung oder Vorlage eines Bareinzahlungsbelegs oder des Ausdrucks einer Onlineüberweisung. Die Übersendung des Nachweises kann per E-Mail oder per Fax erfolgen. Es werden lediglich die auf der Website genannten Zahlungsmittel akzeptiert. Eine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangenes Geld wird nicht übernommen.

7. Soweit die RA Rank das Direktinkasso betreibt und der Reisende bei der Buchung eine Kreditkarte angegeben hat, wird diese mit dem Rechnungsbetrag sofort belastet. Nimmt der Reiseveranstalter die Zahlungsabwicklung selbst vor, werden die Daten der Kreditkarte durch die RA Rank an diesen Reiseveranstalter weitergeben, so z.B. für Hotel-Buchungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels/Reiseanbieters. Kreditkartenzahlungen sind grundsätzlich bei allen Arten von Buchungen möglich. Die RA Rank behält sich jedoch vor, etwaige Verwaltungsgebühren, die die RA Rank oder dem Reiseveranstalter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. Die RA Rank wird den Reisenden über die entsprechenden Gebühren benachrichtigen.

8. In den Fällen, in welchen eine angegebene Kreditkarte nicht die erforderliche Deckung aufweist oder gleich aus welchem Grund nicht oder nicht vollständig mit der Rechnungssumme belastet werden kann, ist die Ausstellung eines Flugtickets oder entsprechend gleichwertiger Reiseunterlagen durch die RA Rank nicht möglich. Der Reisende ist verpflichtet, sich der Richtigkeit seiner Angaben zur Kreditkarte, insbesondere der Kreditkartennummer, deren Gültigkeit, des CVC-Codes und des Namens des Kreditkarteninhabers sowie der für die Buchung ausreichenden Deckung der Kreditkarte zu versichern. Eine Ausstellung ist ausnahmsweise dann möglich, wenn die Ausstellungsfrist für die Flugtickets oder gleichwertigen Reiseunterlagen noch nicht verstrichen ist, und der Reisende auf Aufforderung die Kreditkartendaten unverzüglich korrigiert oder eine andere gültige und belastbare Kreditkarte angibt oder den Reisepreis unverzüglich auf das Konto von der RA Rank bar einzahlt und hierüber einen Einzahlungsbeleg vorlegt oder per Fax an die RA Rank sendet. Andernfalls ist die RA Rank berechtigt, die Buchung kostenpflichtig ohne weitere Rücksprache mit dem Reisenden zu stornieren (vgl. Punkt V. dieser AGB).

III. Ausstellung und Versand von Flugtickets

1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. Die RA Rank kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches Ihrerseits ,durch den Reiseanbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Reiseveranstaltern erhobenen Storno-/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch die RA Rank erhoben wird. Im Onlineprozess wird auf die Gebühren vor Buchung hingewiesen.

IV. Sonstige Reiseunterlagen

1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Reiseveranstalters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt.

2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch die RA Rank wünscht, übermittelt die RA Rank dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.

V. Umbuchung und Rücktritt

1. Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Vertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters als Vertragspartners des Reisenden.

2. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt die RA Rank dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und / oder Reiseausfallversicherung .

VI. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

1. Die RA Rank ist aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit nicht verpflichtet, von sich aus Hinweise über die genannten Vorschriften zu geben.

Im eigenen Interesse wird der Reisende darauf hingewiesen, sich rechtzeitig über diese Bestimmungen für die von ihm ausgewählten Ziel- oder Durchreiseländer zu erkundigen. Hierzu relevante Informationen können unter folgenden Internet-Adressen abgerufen werden:

www.auswaertiges-amt.de bzw. www.crm.de.

2. Bei Abschluss einer Pauschalreise gilt im Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter die BGB-Informationspflichtverordnung vom 02. Januar 2002 in der jeweils gültigen Fassung. Der Reiseveranstalter ist gehalten, die notwendigen Informationen über die genannten Vorschriften dem Reisenden zu erteilen. Im Regelfall gelten diese für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit erhalten die notwendigen Informationen bei ihrem jeweiligen Konsulat.

VII. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden

1. Die RA Rank weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten.

Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.

2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter führen.

3. Mängel der Vermittlungsleistung von die RA Rank hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und der RA Rank Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Wäre eine zumutbare Abhilfe durch die RA Rank möglich gewesen, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Reisenden und der RA Rank, sofern der Reisende diese Anzeige schuldhaft unterlassen hat.

VIII. Haftung der RA Rank

1. Die RA Rank haftet weder für die Erbringung der Reiseleistung, noch für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter.

Die RA Rank haftet nur dafür, dass es die von ihr übernommene Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchführt.

2. Die RA Rank haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden.

3. Die RA Rank haftet nicht für die von dem jeweiligen Reiseveranstalter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise.

4. Die RA Rank haftet auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; es sei denn, der RA Rank war die Fehlerhaftigkeit bzw. Nichtverfügbarkeit von Angaben des Reiseveranstalters bekannt oder der RA Rank hätte die Fehlerhaftigkeit oder fehlende Verfügbarkeit bekannt sein müssen.

Soweit die RA Rank für das Kennenmüssen solcher Umstände haftet, ist diese Haftung auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

5. Soweit die RA Rank für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten aus leichter Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Firmensitz von die RA Rank, Altenburger Str. 10, 08396 Waldenburg.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vermittlungsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen der RA Rank und dem Reisenden ist der Firmensitz der RA Rank, soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat.

3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der RA Rank findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung Anwendung.

X. Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.